Factoring Voraussetzungen – Auf was du achten solltest
Die wichtigsten Factoring-Voraussetzungen für dein Unternehmen und deine ausgestellten Rechnungen.
Damit ein Unternehmen offene Forderungen/Rechnungen an einen Factoring-Anbieter verkaufen kann, müssen in der Regel einige Voraussetzungen erfüllt sein. Diese Factoring-Voraussetzungen können je nach Factoring-Unternehmen individuell variieren.
Grundsätzlich gibt es zwei Betrachtungsweisen, auf die ich in diesem Artikel eingehen werde.
Die erste Sichtweise betrifft die Factoring-Voraussetzungen in Bezug auf deine Firma, also welche Voraussetzungen deine Firma erfüllen muss.
Die zweite Sichtweise bezieht sich auf die Rechnung. Sobald man ein Vertragsverhältnis mit einer Factoring-Firma eingeht, wird jede Rechnung anhand unterschiedlicher Merkmale geprüft und kann dementsprechend auch abgelehnt werden. Damit dies nicht passiert, zeige ich dir, wie deine Rechnung aussehen sollte.
Als dritten Punkt und somit als Bonusthema werde ich in diesem Artikel noch kurz darauf eingehen, welche Unterlagen zum Vertragsabschluss benötigt werden. Damit eine Factoring-Gesellschaft entscheiden kann, ob sie eine Partnerschaft mit dir eingeht, können je nach individueller Situation deiner Firma unterschiedliche Unterlagen erforderlich sein.
Beginnen werde ich mit den Factoring-Voraussetzungen im Bezug auf dein Unternehmen.
Factoring Voraussetzungen – Im Bezug auf deine Firma
Damit eine Firma einen Vertrag mit einem Factoring-Anbieter abschließen kann, sollte diese Firma einige Voraussetzungen erfüllen.
In diesem Artikel beziehe ich mich auf die Anforderungen der drei Produktpartner, mit denen ich regelmäßig zusammenarbeite. Beachte jedoch, dass bei anderen Factoring-Anbietern möglicherweise andere Anforderungen gelten können.
Factoring-Voraussetzungen #1:
Die Branche
Die Branche spielt definitiv eine Rolle, wenn es darum geht, ob Factoring für dein Unternehmen geeignet ist. Grundsätzlich kann man die Branche jedoch nicht pauschalisieren, und es lohnt sich in jedem Fall, ein Gespräch zu führen, um individuell zu prüfen, ob Factoring für dein Unternehmen möglich ist.
Jedoch ist es definitiv von Vorteil, wenn du in einer der folgenden Branchen tätig bist:
- Spedition / Logistik
- Zeitarbeit / Personaldienstleister
- Großhandel
- Gebäudereinigung
- Steuerberater / Rechtsanwälte
- Dienstleistungsunternehmen
- Produzierende Betriebe
- Bestattungsunternehmen
- IT / EDV- Dienstleister
- uvm.
Weitere Details zu den einzelnen Branchen und ob Factoring für dich geeignet ist, findest du in meinem Artikel „Für wen ist Factoring geeignet.„
Factoring-Voraussetzungen #2:
Der Firmensitz
Damit du mit einem meiner Geschäftspartner einen Factoring-Vertrag abschließen kannst, ist es erforderlich, dass dein Unternehmen seinen Firmensitz in Deutschland hat.
Es ist jedoch nicht zwingend erforderlich, dass deine Umsätze ausschließlich in Deutschland erzielt werden. Über einen meiner geschäftlichen Partner können wir auch Rechnungen an Debitoren im Ausland in das Factoring aufnehmen.
Factoring-Voraussetzungen #3:
Die Bonität deiner Firma
Ganz offen gesprochen, ist die Bonität oft der entscheidende Punkt, an dem eine Zusammenarbeit am häufigsten scheitert.
Mein Factoring-Angebot richtet sich an finanziell gesunde Unternehmen. Wenn ein Unternehmen bereits in ernste Schwierigkeiten geraten ist und mit Zwangsvollstreckungen, Inkasso- oder Insolvenzverfahren zu kämpfen hat, ist mein Factoring-Angebot nicht mehr die geeignete Lösung.
Grobe Richtwerte für den Bonitätsindex:
- CRIF < 3,0
- Crefo < 375
Viele Firmeninhaber kommen zu mir, wenn die „Kacke langsam am dampfen ist“ und sie ihren Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen können. Doch dann ist es häufig schon zu spät.
Deshalb meine ganz klare Empfehlung:
Wenn du dich mit Factoring beschäftigst, dann zögere nicht. Factoring hilft dir auch dabei, dass es gar nicht erst zu Schwierigkeiten kommt.
Sollten wir im Gespräch feststellen, dass aktuell nicht alle Voraussetzungen erfüllt sind, aber möglicherweise durch Optimierungen erfüllt werden könnten, werden wir gemeinsam daran arbeiten, dich zukünftig für Factoring zu qualifizieren.
Factoring-Voraussetzungen #4:
Deine Kundenstruktur
Entgegen der weit verbreiteten Meinung, dass nur gewerbliche Rechnungen angekauft werden, kaufen meine Geschäftspartner auch Rechnungen von Privatkunden.
Viele Anbieter nehmen davon Abstand, da die Herausforderungen anders sind als bei rein gewerblichen Kunden.
Fazit:
Im Vergleich zu anderen Anbietern haben wir tatsächlich keine spezifischen Voraussetzungen hinsichtlich der Kundenstruktur.
Meine Kundenstruktur ist vielfältig:
Einige meiner Kunden haben zu 100 % Privatkunden, während andere ein gemischtes Verhältnis von gewerblichen und Privatkunden haben. Ich betreue auch Kunden, die ausschließlich gewerbliche Kunden haben.
Factoring-Voraussetzungen #5:
Der Jahresumsatz
Bezüglich des Jahresumsatzes gibt es am Markt viele unterschiedliche Voraussetzungen. Einige Anbieter beginnen bei 250.000 Euro oder 500.000 Euro.
In meinem Fall sind zwei Anbieter an dieser Stelle sehr flexibel. Mein „kleinster“ Kunde hat einen Jahresumsatz von ca. 120.000 €.
Beim dritten Anbieter gibt es keine feste Grenze, aber es zeigt sich eine Tendenz zu 250.000 / 300.000 €
Auch hier gilt: Grundsätzlich ist nichts ausgeschlossen, und man muss immer die individuelle Situation betrachten.
Factoring-Voraussetzungen #6:
Unternehmensalter
Auch in Bezug auf das Unternehmensalter bin ich persönlich sehr entspannt. Ich weiß, dass viele Anbieter die Voraussetzung haben, dass dein Unternehmen bereits drei Jahre am Markt tätig sein sollte.
Bei mir ist es anders, denn ich unterstütze auch Startups im Factoring.
Zum Beispiel habe ich einen Kunden, bei dem die Firma im Dezember 2022 gegründet wurde. Schon im März 2023 haben wir diesen in das Factoring aufgenommen.
Ein weiterer Kunde hat sein Unternehmen im Oktober 2022 gegründet und wurde im April 2023 mein Kunde.
Factoring-Voraussetzungen #7:
Besonderheit – „Nationalität“
Generell ist zu betonen, dass die Nationalität keine Rolle spielt! Wichtig ist lediglich, dass du im Besitz eines gültigen deutschen Personalausweises bist.
Falls du nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, benötigen wir entweder deinen entsprechenden Personalausweis oder Reisepass mit einer Gültigkeit von mindestens sechs Monaten. Zusätzlich brauchen wir in diesem Fall eine aktuelle Meldebescheinigung, die nicht älter als drei Monate ist.
Leider können Personen mit einem begrenzten Aufenthaltstitel nicht in das Factoring aufgenommen werden.
Das waren die 7 wichtigsten Factoring-Voraussetzungen, die dein Unternehmen betreffen.
Wie bereits erwähnt, sind diese Punkte alle nicht pauschal zu bewerten, und es ist immer wichtig, sich die individuelle Situation deiner Firma zu berücksichtigen.
Ich habe tatsächlich einige Kunden, die sich schon lange mit Factoring beschäftigt haben, aber bisher nirgends einen Factoring-Vertrag bekommen haben. Vielleicht liegt es daran, dass ich mich intensiv mit der individuellen Situation jedes Kunden befasse und auch mein Herzblut investiere. Zumindest konnte ich einige dieser Anfragen erfolgreich bei meinen Geschäftspartnern unterbringen. Ich mag es einfach nicht, Dinge pauschal zu bewerten…
Deshalb freue ich mich darauf, einfach einmal 5-10 Minuten mit dir über Factoring zu sprechen und zu schauen, ob und wie ich auch dir helfen kann.
Factoring Voraussetzungen für deine Rechnungen
Kommen wir nun darauf zu sprechen, welche Factoring-Voraussetzungen an deine gestellten Rechnungen gestellt werden.
Bevor ein Factoring Anbieter deine Forderungen/Rechnungen ankauft, überprüft er sorgfältig die eingereichten Rechnungen und die Bonität deiner Debitoren.
Du bist bei meinen Geschäftspartnern auf einer sehr sicheren Seite, wenn sich deine Rechnungen und Debitoren innerhalb der folgenden genannten Kriterien bewegen.
Factoring-Voraussetzung #1:
Vollständig erbrachte Dienstleistung oder Warenlieferung
Die grundlegendste Voraussetzung ist, dass die Dienstleistung oder Warenlieferung vollständig erbracht wurde!
Idealerweise wird dies durch einen Lieferschein, einen Tätigkeitsnachweis oder einen Abnahmenachweis dokumentiert.
Diese Nachweise dienen dazu, die Erfüllung der Leistung oder Lieferung zu belegen und ermöglichen eine reibungslose Abwicklung des Factoring-Prozesses.
Factoring-Voraussetzung #2:
Keine Mängel oder Nachbesserung – einredefrei (frei von Reklamationen)
Nach meinen Erfahrungen ist dies besonders im Bauhandwerk oder bei Geschäftsbeziehungen mit Privatkunden der kritischste Punkt.
Wie unter 1. bereits beschrieben, muss die Dienstleistung vollständig erbracht sein. Das bedeutet, dass auch keine Mängel vorhanden sein dürfen und keine Nachbesserungen gefordert werden.
Ich erlebe es jedoch immer wieder, dass sich die Rechnungsempfänger bei den Factoring-Gesellschaften melden und Einspruch gegenüber der Rechnung erheben, da es etwaige Reklamationen gibt.
Nun ist es immer eine Frage, wie man damit umgeht. Unsere Kunden haben 10 Tage Zeit, den Mangel zu beheben, oder sie lehnen diesen generell ab. Ab diesem Moment werden wir die Forderung weiter eintreiben.
Eine Beanstandung oder Nachbesserung kann somit die Factoring-Fähigkeit der Forderungen beeinträchtigen.
Factoring-Voraussetzung #3:
Frei von Rechten Dritter und keine Abtretungsverbote
Im Factoring ist es eine Voraussetzung, dass die Forderung nicht abgetreten ist oder mit Rechten Dritter belastet wurde.
Die Forderung muss frei von Rechten Dritter sein, wie beispielsweise einer Pfändung.
Zudem sollten in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der gewerblichen Kunden keine Abtretungsverbote enthalten sein. Sollte es ein Abtretungsverbot der gewerblichen Kunden geben, gibt es aber auch eine Lösung. Schau dir dazu diesen Artikel an. 😉
Dies gewährleistet, dass die Forderung uneingeschränkt an die Factoring Gesellschaft übertragen werden kann und eine reibungslose Abwicklung des Factoring-Prozesses möglich ist.
Factoring-Voraussetzung #4:
Die Zahlungsziele
Bzgl. des Zahlungsziels gibt es auf dem Markt auch unterschiedliche Werte. Nach meiner Erfahrung macht es Sinn – und so bieten wir es auch an – dass sich die Zahlungsziele der Firmen zwischen 3 und 90 Tagen bewegen.
Ich habe auch schon Anfragen mit 150 oder 180 Tagen gehabt. Dabei hat sich aber über den Zins eine Gebühr ergeben, die nicht wirklich attraktiv ist.
Die Zahlungsziele „Vorkasse“ und „sofort“ können nicht in das Factoring einbezogen werden.
Factoring-Voraussetzung #5:
Bonität des Debitors (Rechnungsempfänger)
Nicht nur die Bonität deiner Firma ist für eine Zusammenarbeit entscheidend, sondern auch die Bonität deiner Kunden (Debitoren) muss gewissen Anforderungen genügen.
Das bedeutet, dass bei jedem Ankauf die Bonität deiner Kunden geprüft wird. Dadurch bekommst du einen 100 %igen Schutz vor Zahlungsausfällen und bist sogar vor dem Insolvenzanfechtungsgesetz geschützt.
Allein dieser Punkt ist schon ein mega Mehrwert für Factoring.
Das waren die wesentlichen Punkte, die für das Factoring relevant sind. Natürlich gibt es auch noch einige allgemein gültige Kriterien zur Erstellung einer ordentlichen Rechnung, von denen ich davon ausgehe, dass sie bei dir erfüllt sind.
Beispiele hierfür sind:
- Ordentliche Kundenschrift
- Leistungsdatum
- Steuernummern
- Etc.
Diese allgemeinen Anforderungen sind ebenfalls wichtig, um einen reibungslosen Factoring-Prozess zu gewährleisten und eine erfolgreiche Zusammenarbeit zu ermöglichen.
Unterlagen zur Prüfung eines Factoring-Vertrags
An dieser Stelle gebe ich dir eine kurze Übersicht, welche Unterlagen für einen Factoring-Vertrag benötigt werden. Eine detaillierte Beschreibung findest du in meinem Artikel zum Thema Factoring Vertrag.
Da ich mit drei verschiedenen Anbietern zusammenarbeite, können die benötigten Unterlagen je nach Größe deiner Firma und Branche variieren.
Unterlagen bis 2,5 Mio. Euro Jahresumsatz
Beim ersten Anbieter sind bis zu 2,5 Mio Euro Jahresumsatz keine zusätzlichen Unterlagen erforderlich, es sei denn, du bist im Bauhandwerk tätig und hast Verträge nach VOB. In diesem Fall benötigen wir einen aktuellen und vollständigen Geschäftsfall.
Unterlagen ab 2,5 Mio. Euro Jahresumsatz
Ab einem Jahresumsatz von über 2,5 Mio. Euro werden eine aktuelle Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) sowie die letzten beiden Jahresabschlüsse benötigt. Wenn die Jahresabschlüsse noch nicht vorliegen, kannst du ersatzweise eine BWA zum 31. Dezember einreichen.
Unterlagen bis 1,0 Mio. Euro Jahresumsatz
Beim zweiten Anbieter benötigen wir bis zu 1,0 Mio. Euro Jahresumsatz und einer guten CREFO-Auskunft (< 300) keine zusätzlichen Unterlagen.
In allen anderen Fällen sind die üblichen Bankunterlagen erforderlich, wie zum Beispiel:
- Aktuelle BWA inklusive Salden- und Summenlisten (SuSa)
- Jahresabschlüsse der letzten beiden Jahre
- Ersatzweise eine BWA zum 31. Dezember inklusive SuSa
- Offene-Posten-Liste der Debitoren inklusive SuSa
- Offene-Posten-Liste der Kreditoren inklusive SuSa
Bei einer Geschäftsanbahnung stehe dir gerne zur Verfügung, um gemeinsam die benötigten Unterlagen für einen reibungslosen Factoring-Vertrag (Wikipedia) zusammenzustellen.